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   VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23 MD   

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VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23 MD (https://dejure.org/2024,8848)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05.03.2024 - 15 A 38/23 MD (https://dejure.org/2024,8848)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05. März 2024 - 15 A 38/23 MD (https://dejure.org/2024,8848)
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  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Diesen kommt auch die nach § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG notwendige Disziplinarwürdigkeit zu (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19; juris).

    Erst bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit lässt sich mit der gebotenen Sicherheit beurteilen, ob der Beamte aus dienstlicher Sicht noch erziehbar erscheint und ob hierfür eine bestimmte Disziplinarmaßnahme als notwendig, aber auch als ausreichend erscheint oder ob der Beamte für die Allgemeinheit und den Dienstherrn untragbar geworden ist und deshalb seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; VG Magdeburg, Urteil v. 05.12.2023, 15 A 34/23; alle juris).

    Demgegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; Urt. v. 27.10.2011, 8 A 2/11; alle juris).

    Dabei ist das Vorliegen eines solchen Grundes nicht in verallgemeinerungsfähiger Form zu beantworten, sondern muss stets nach den Gegebenheiten des Einzelfalles in richterlicher Überzeugung beurteilt werden (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 12.07.2018, 2 B 1.18; ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 24. September 2019 - 15 A 5/17 -, Rn. 161, juris).

  • VG Magdeburg, 27.10.2011 - 8 A 2/11

    Disziplinarverfahren gegen einen Polizeibeamten bei außerdienstlichen strafbaren

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Demgegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; Urt. v. 27.10.2011, 8 A 2/11; alle juris).

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto näher liegt eine derartige Prognose (vgl. VG Magdeburg, U. v. 27.10.2011, - 8 A 2/11 -, juris, Rdnr. 43).

  • VG Magdeburg, 04.11.2009 - 8 A 19/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    a.) Setzt sich das (einheitliche) Dienstvergehen (vgl. zur Einheit des Dienstvergehens nur: VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08 m. w. Nachw.; juris) aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil v. 23.02.2005, 1 D 1.04; VG Magdeburg, Urteil v. 30.04.2013, 8 A 18/12 MD; alle juris).

    Damit bildet die langjährige und wiederholte Begehung von Straßenverkehrsstraftaten und damit Verstößen gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht die vom hiesigen Disziplinargericht geprägte Begrifflichkeit der "böse Wurzel" (vgl. VG Magdeburg, Urteil v. 04.11.2009, 8 A 19/08; juris) des einheitlichen Dienstvergehens als Beschreibung der für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme mitentscheidenden Persönlichkeitsstruktur des Beklagten (vgl. § 13 DG LSA) und nicht etwa die vom Beklagten beschriebene berufliche Überforderung.

  • VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21

    Disziplinarklage gegen einen Bundespolizeibeamten; Besitz von harter

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil v. 08.05.2001, 1 D 20.00; insg. VG Magdeburg, Urteil vom 4. August 2022 - 15 A 12/21 MD -, Rn. 46 - 48; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 15 A 34/23 MD -, Rn. 87, juris).

    Dieses berufserforderliche Vertrauen wird in besonderem Maße beeinträchtigt, wenn ein Leiter eines Ordnungsamtes selbst, zumal leicht einsehbare, Straftaten verübt (vgl. zum Beruf des Polizeivollzugsbeamten nur: VG Magdeburg, Urteil v. 04.08.2022, 15 A 12/21; juris).

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00

    Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Trunkenheitsfahrt im Jahr 1997 und

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Anders als dann, wenn eine Trunkenheitsfahrt des dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten für sich allein keinen Schluss auf ein dienstliches Verhalten zulässt (BVerwG, Urteil v. 29.08.2001, 1 D 49.00 m.w.Nachw.; juris), gehörte vorliegend das Führen eines Kraftfahrzeuges zu dem dienstlichen Aufgabenbereich des Beklagten im Rahmen seines Bereitschaftsdienstes.

    Missachtet ein Beamter außerdienstlich aber wiederholt Strafvorschriften, erreicht dies eine Qualität, die das Vertrauen in seine gesetzestreue und verantwortungsbewusste Wahrung der Rechte Dritter bei der Erfüllung seiner Dienstaufgaben zu beeinträchtigen vermag (BVerwG, U. v. 29.08.2001 - 1 D 49.00 -, juris, Rdnr. 15).

  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr;

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Diesen kommt auch die nach § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG notwendige Disziplinarwürdigkeit zu (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19; juris).

    Denn der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19; juris).

  • VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17

    Disziplinarecht; Disziplinarklage; Zurückstufung

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Diesen kommt auch die nach § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG notwendige Disziplinarwürdigkeit zu (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19; juris).

    Denn der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19; juris).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Nach derzeitiger gefestigter disziplinarrechtlicher Rechtsprechung kann die Dauer des Disziplinarverfahrens bei endgültiger Zerstörung des Vertrauensverhältnisses nicht entlastend berücksichtigt werden (bislang ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. z. B. VG Magdeburg, U. v. 19.10.2021 - 15 A 5/21 -, juris, Rdnr. 124 und des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z. B. BVerwG, U. v. 28.02.2013 - 2 C 62.11 -, juris, Rdnr. 59 ff.).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Eine derartige Stabilisierung indiziert, dass weitere Pflichtenverstöße gleicher Art nicht zu besorgen sind (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 36 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23
    Dabei ist das Vorliegen eines solchen Grundes nicht in verallgemeinerungsfähiger Form zu beantworten, sondern muss stets nach den Gegebenheiten des Einzelfalles in richterlicher Überzeugung beurteilt werden (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 12.07.2018, 2 B 1.18; ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 24. September 2019 - 15 A 5/17 -, Rn. 161, juris).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

  • BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen;

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08

    Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter;

  • VG Magdeburg, 19.10.2021 - 15 A 5/21

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Bundesbeamten bei Kandidatur für NPD

  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 15 A 17/17

    Mitarbeit des Beamten zur Aufklärung der in seiner Sphäre liegenden

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 16a DZ 13.177

    Außerdienstliches Dienstvergehen - Wiederholte fahrlässige Trunkenheitsfahrt

  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20

    Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 4/19

    Disziplinarmaßnahme gegen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat

  • VG Magdeburg, 30.06.2020 - 15 A 16/19

    Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Dienst

  • VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen

  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

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